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Rentenreform ohne Riesterrente

Dec 11, 2016
Einstieg in die Rentenreform durch den Ausstieg aus der Riesterrente

Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat einen Entwurf zur Reform der gesetzlichen Rente vorgelegt. Dabei betont sie, mit diesen Maßnahmen würden erstmals seit Jahren an kei­ner Stelle neue Belastungen für die Bezieher der gesetzlichen Rente ausgelöst. Ja, es sind auch relative Verbesserungen gegenüber dem bisher geplanten Abbau der gesetzlichen Ren­tenansprüche vorgesehen. Diese Politik der allerdings nur kleinen Verbesserungen ist durch­aus mit der Reaktion auf die Folgen der Agenda 2010 vergleichbar. Mit der Umsetzung des dümmsten arbeitsmarktpolitischen Satzes von Wolfgang Clement, egal welche, Arbeit sei im­mer besser als Arbeitslosigkeit, ist die Prekarisierung der Arbeitsmärkte und damit der An­stieg der Erwerbsarmut forciert worden. Diese politisch produzierte Verarmung auf den Ar­beitsmärkten hat den gesetzlichen Mindestlohn erzwungen. Jetzt ist die unvermeidbare Kor­rektur des Rentensystems dran. Die steigende Altersarmut für die junge Generation infolge der Demontage der gesetzlichen Renten durch die Schröder/Riester-Politik von 2001/02 lässt sich ernsthaft nicht mehr leugnen. Ein Rentner muss nach den derzeit geltenden Regeln 32 Jahre mit durchschnittlichem Verdienst gearbeitet haben, um in 2030 die Grundsicherung (derzeit ca. 800 €) zu bekommen. Liegt er 20% unter dem durchschnittlichen Verdienst, sind es 40 Jahre, um die Grundsicherung zu erhalten. Wie bei der Kritik der Agenda 2010 sind die frühzeitigen Warnungen der kritischen Kräfte auch aus der Wissenschaft, der Politik und der wenigen Medien ignoriert, ja diffamiert worden. Heute ist es die drohende materielle Gewalt der sozialen Spaltung, die viel zu spät zu Kurskorrekturen zwingt. Die lang gepflegte „politi­sche Korrektheit“, also die wahrheitsvermeidende Tabuisierung, löst allerdings heute einen gefährlichen Populismus aus. Die ideologische Rechtfertigung dieser „Reformen“ mit kon­struierten segensreichen Wirkungen entpuppt sich als kontrafaktisch. Anstatt der Aufklärung über die Stärkung des Sozialstaats macht sich ein postfaktischer Populismus, der die Demo­kratie aushebeln will und mögliche sozialstaatliche Alternativen niederbrüllt, breit.

Nahles-Haltelinie „Renten sichern“ verhindert nicht Altersarmut
Auf der Basis einer Ursachen- und schonungslosen Wirkungsanalyse ist eine ehrliche Diskus­sion über die Re-Reformierung des Rentensystems unvermeidbar. Im Mittelpunkt stehen die beiden „Haltelinien“ im Nahles-Konzept: Das monatliche Niveau der Rente soll gegenüber dem in der Rentenformel erfassten Lohneinkommen von derzeit 48% bis 2030 nicht auf die geplanten 43%, sondern bis 2045 nur auf 46% sinken. Dagegen steht die zweite Haltelinie durch die Deckelung der Rentenversicherungsbeiträge bezogen auf das Arbeitseinkommen bis 2030 auf 22% und danach bis 2045 auf maximal 25%. Darüber hinaus sind Maßnahmen vor allem in den Bereichen der viel zu späten Angleichung der Ost- an die Westrenten, der Er­werbsminderungsrente sowie der Rentenpflicht für Selbständigegeplant. Einzelne Maßnah­men gehen in die richtige Richtung. Sollten diese Vorschläge der Bundesarbeitsministerin umgesetzt werden, wirken jedoch die nur leicht gebremsten Triebkräfte in Richtung steigen­der Altersarmut fort. Es gibt zwar heute schon eine Zunahme derjenigen, deren Rente durch die Grundsicherung auf ca. 800 € gesichert werden muss. Jedoch entwickelt das armutserzeu­gende Rentensystem erst in den kommenden Jahrzehnten seine volle Sprengkraft für die heute junge Generation.

Riesterrente ist gescheitert
Was ist die zentrale Ursache für die vorprogrammierte Armut durch das heutige Rentensystem? Entscheidend war der Systemwechsel der Regierung Schröder zusammen mit Riester 2001/2002. Das endgültig in Deutschland 1958 etablierte Umlagesystem ist durch die Einfüh­rung einer individuellen Teil-Eigenkapitalvorsorge verändert worden. Das gesetzliche Siche­rungsniveau (vor Steuern) sollte von 53% in 2000 auf den Zielwert von 43% in 2030 abge­senkt werden. Heute liegt die durchschnittliche Sicherung einer Standardrente bezogen auf die in der Rentenformel berücksichtigten Arbeitslöhne bei knapp 48%. Zur Realität gehört jedoch die Tatsache, dass gegenüber dieser „Kunstfigur“ des Standardrentners mit 45 Jahren Bei­tragseinzahlung und Jahr für Jahr durchschnittlichem Arbeitseinkommen eine wachsende Zahl von Rentnern vor allem durch Phasen der Arbeitslosigkeit und Niedriglöhnen deutlich unter die Zielgröße 48% fallen. Dem durch die Versicherungswirtschaft getriebenen Gesetzgeber war klar, dass die gesetzlichen Rentenansprüche monetär die Existenz nicht sichern. Dagegen setzte die Schröder-Regierung auf ein durch die Versicherungswirtschaft angedientes Instru­mentarium. Was an gesetzlicher Rente zur Lebensstandardsicherung künftig fehlt, sollte durch eine Eigenkapitalvorsorge kompensiert werden. Also, das gekürzte staatliche Modell setzt auf Vermögenseinkünfte in der Rentenphase aus den zuvor gebildeten Finanzanlagen. Die Ries­terrente definiert Vermögensobjekte, für deren Übernahme in die private Kapitalvorsorge der Staat einen Zuschuss von 154 € (plus Kinderzuschlag) beisteuert (bei mindestens 4% des Ar­beitseinkommens bis zum Höchstsatz von 2 100 €). Wichtig ist, diese Eigenkapitalvorsorge durch die Riesterrente ist formal freiwillig. Da jedoch derjenige, der nicht die Riesterrente bzw. nicht ausreichend Mittel aus der betrieblichen Altersversorgung erhält, von der abge­senkten Rente aus dem gesetzlichen System nicht leben kann, gibt es einen Zwang. Dagegen transportiert der Staat Erwerbstätige, die wegen zu geringem Lohn nicht riestern können, in die Armut und schließlich in die durch Steuern finanzierte Grundsicherung.

Die erzwungene Abhängigkeit von der Riesterrente infolge des für die Vermeidung von Armut zu niedrigen Sicherungsniveausaufgelöst werden. Die Riesterrente ist systemisch und instru­mentell gescheitert:

- Je geringer das Lohneinkommen, umso schwieriger ist es, die Eigenkapitalvorsorge zu finanzieren. Viele, die riestern müssen, können es mangels ausreichender Arbeitseinkünfte nicht. Über 42% der Geringverdiener haben heute weder eine Riesterrente noch Ansprüche auf eine betriebliche Altersvorsorge. Nur jeder Dritte von über 16 Mio. mit Riesterrente erhält die volle Zulagen­summe. Die alleinerziehende Mutter in einem Niedriglohnjob kann die subventionierte Kapi­talvorsorge mangels Einkommen nicht finanzieren. Selbst nur einen Teil der gesetzlichen Al­terssicherung vom individuellen Arbeitseinkommen abhängig zu machen, verstößt gegen die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Denen zufolge darf die Absicherung der Lohnabhängigen im Alter nicht von deren heutigen Einkommen abhängig gemacht werden.

- Während beim Umlageverfahren gegenüber den abgeschöpften Beiträgen konsumtive Aus­gaben innerhalb eines Jahres zurückfließen, ist die Kapitalvorsorge auf höchst instabile und für Krisen anfällige Finanzmärkte angewiesen. Durch diese Finanzmarktabhängigkeit schla­gen die Risiken, die individuell nicht verarbeitbar sind, auf die unzureichende Alterssicherung durch. Die jüngste Finanzmarktkrise, die 2008 ausbrach und nicht überwunden ist, belastet heute massiv die private Kapitalvorsorge. Finanzmärkte haben nichts in der sozialstaatlichen Sicherung durch Renten im Alter verloren. - Während beim Umlageverfahren die Renten aus dem Anteil der Arbeitseinkommen an der ökonomischen Wertschöpfung finanziert werden, muss die Riesterrente im laufenden Jahr aus den instabilen Vermögenserträgen des Kapitalstocksgespeist werden. Viele Finanzprodukte sind hochgradig spekulativ und haben keinen Bezug zur realen Wertschöpfungsbasis. Aktuell sind nur geringe Renditen, ja Minusrenditen bei einigermaßen sicheren Finanzmarktprodukten zu erzielen. Eine Aussage über die Erträge, die heute Vermögen bildende junge Beschäftigte in ihrer Rentenphase erwarten, ist seriöserweise nicht zu machen. Am Ende wird der Staat über die Grundsicherung zum teuren Risikopuffer.

- Durch diese staatlich subventionierte Vermögensbildung kommt es auch zu Kollisionen mit der gesamtwirtschaftlich erforderlichen Geld- und Finanzpolitik. Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank, ja auch Minuszinsen zur Stärkung der Gesamtwirtschaft einerseits belasten an­de­rerseits die Vermögensbildung zur Eigenvorsorge. Oft kommt es zu der irrationalen Forde­rung an die Notenbank, wegen der Eigenkapitalvorsorge die Zinsen zu erhöhen. Diese könnte am Ende zu sinkenden Investitionen und dem Verlust an Jobs führen, auch mit negativen Folgen für die Sparerinnen und Sparer.

Lebensstandardsichernde Rente mit Umlagesystem machbar
Die Riesterrente ist systematisch und instrumentell zum Scheitern verurteilt. Der Quasizwang wegen der gesetzlich zu niedrigen Rentensicherung muss abgeschafft werden. Es wäre besser gewesen, der Staat hätte die seit 2000 aufgebrachten 25 Mrd. € für Zulagen zur Stärkung des gesetzlichen Rentensystems eingesetzt. Zurück zum volkswirtschaftlich überlegenen Umlage­system ist das Gebot der Stunde. Das Sicherungsniveau im Zielbereich von bis zu 50% durch­schnittlicher Rente bezogen auf die in der Rentenformel erfassten Arbeitseinkommen sowie eine solidarische Mindestrente ist ohne einen die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft strangulierenden Anstieg der Beiträge machbar. Die folgenden Stellschrauben erlauben die Realisierung eines Demografie fähigen Systems, das der heutigen jungen Generation Perspektiven im Alter schafft: Mit dem Ziel, die Lebens­arbeitszeit nicht grundsätzlich zu verlängern, geht es um die Aufhebung der Bemessungs­grundlage, ab der derzeit keine Versicherungspflicht mehr besteht (derzeit 6.200 € im Westen und 5.400€ im Osten), die Einbeziehung aller Erwerbstätigen (Selbständige und in einem langen Anpassungsprozess auch die Beamten) und die Berücksichtigung anderer Einkommen wie Vermögenseinkommen.
Übrigens zeigen die Systeme in Österreich und in der Schweiz, dass die gesetzliche Rentensi­cherung ohne den staatlichen Quasi-Zwang zur individuellen Kapitalvorsorge auf der Basis des Umlageverfah­rens machbar ist. Es wirkt ziemlich provokant, wenn der Vorsitzende des „Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“ einerseits eine Lebensarbeitszeit von 70 Jahren vorschlägt und andererseits in einer Fernsehdiskussion die Frage nicht beantworten kann, warum in Österreich mit einem Umlageverfahren die Pensio­nen im Durchschnitt übrigens mit einem höheren Arbeit­geberanteil (12,55% gegenüber 10,25% der Arbeitnehmer) höher ausfallen als in Deutschland. Die wirtschaftswissenschaftliche Zunft der Alternativlosigkeit braucht drin­gend einen Bildungsurlaub zum Studium von machbaren Systemen der Alterssicherung.

Last modified: Dec 16, 2018