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Vor und nach der Entscheidung zur Bremer Landesbank

Sep 4, 2016
Zwei Kommentare

1. Vor der Entscheidung zur Zukunft der Bremer Landesbank durch den Aufsichtsrat und die Versammlung der Gewährleistungsträger am 30. August 2016

Rudolf Hickel
Appell zu einer schnellen Entscheidung für eine zukunftsfähige Bremer Landesbank
(leicht gekürzter Gastkommentar im Weser-Kurier am 30.08.2016)

Die Ausgangslage ist unbestreitbar: Die BLB ist einzig und allein durch die Kredite im Rahmen der Schiffsfinanzierung in die Krise geraten. Wegen der durch die EZB-Aufsicht verlangten Minderung Werts für das Schiffskredite um weitere 700 Mio. € abzubauen, wurde eine Kapitalerhöhung erforderlich. Zur Lösung des Problems mit dem Eigenkapital werden mehrere Modelle intensiv erörtert. Diese Diskussion wird auch mit harten Vorwürfen überlagert. Behauptungen bis hin zur „feindlichen Übernahme“ der BLB durch die NordLB belasten eine rationale, zukunftssichernde Entscheidung.

Jede weitere Diskussion schädigt die BLB. Die Kunden der BLB sowie die Beschäftigten haben das Recht auf eine zügige Entscheidung. Eine Lösung im Interesse der Fortführung der Bank ist dringlich. Ein machbares Zukunftskonzept lohnt sich. Denn außer den Belastungen aus dem Klumpenrisiko Schiffsfinanzierung ist die BLB für den Bankenplatz Bremen und um zu von großer Bedeutung. In den vier Segmenten Firmenkundengeschäft, Financial Markets sowie Privatkunden und Spezialfinanzierungen ist die Bank auch im Vergleich mit anderen Banken gut aufgestellt. Der Bremer Mittelstand profitiert von Konsortialkrediten, die etwa mit der SPARKASSE Bremen gesichert werden.

In der bisherigen Diskussion stehen drei Modelle:

* Das Modell einer Kapitalerhöhung durch das Land Bremen, das die Finanzsenatorin und der Bürgermeister vorgeschlagen haben, scheitert (leider) an den in der EU geltenden Beihilferegelungen.

* Beim Einbringungsmodell („Up-streaming) würde das Land Bremen den Verkaufspreis für seine Anteile von 41,2 % zum aktuellen Marktwert in die NordLB einbringen und das Recht auf die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat erhalten. Dieses Modell hat jedoch kaum eine Chance. Nach dem EU Beihilferecht gibt es Bedenken. Der Staatsvertrag mit den beteiligten Bundesländern müsste neu verhandelt werden. Sachsen-Anhalt wäre dazu nicht bereit. Auch müsste sich die NordLB einer Bewertung durch Wirtschaftsprüfer unterziehen.

* Die Entscheidung konzentriert sich auf eine Übernahme der BLB durch die NordLB. Dabei lässt sich eine für Bremen nachteilige Vollintegration (Fusion) mit der NordLB vermeiden. Vorgeschlagen wird, die 100prozentige Tochter BLB mit geschäftlicher Selbständigkeit auszustatten. Die NordLB hat dieses Modell bei der "Deutsche Hypo" realisiert. Sie ist mit ihren vier Standorten und dem Hauptsitz in Hannover 2008 durch die NordLB übernommen worden. Die Garantie der Selbständigkeit lässt sie auf die BLB übertragen. Die Eckwerte der BLB-Unternehmensverfassung sind:

1. Vorstand mit geschäftlicher Souveränität
2. Aufsichtsrat (mit einem Sitz für das Land Bremen wegen der Relevanz der BLB für das Land)
3. Eigenständiger Gesamtpersonalrat
4. Eigenständige Funktionsbereiche sind zu sichern (etwa Personalabteilung)
5. Die NordLB erteilt gegenüber der Bankenaufsicht eine Patronatserklärung; d.h. die Muttergesellschaft verpflichtet sich zur Erfüllung der Verbindlichkeiten der Tochter.

Der Name und der Hauptsitz der BLB in Bremen bleiben erhalten. Die Kunden sind weiterhin BLB-Kunden. Die Arbeitsplätze bleiben soweit wie möglich erhalten. Auf dieser Basis werden die Funktionsbereiche der BLB neu sortiert. Eine eigenständige Personalabteilung wäre dringend erforderlich.

Die Beschäftigten und die Kunden brauchen dringend eine Entscheidung. Dieses Modell der geschäftlichen Selbständigkeit könnte einen Beitrag zur erfolgreichen Zukunft der BLB leisten.

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2. Nach der Entscheidung

Rudolf Hickel
Wie geht es weiter mit der Bremer Landesbank
(leicht gekürzter Gastkommentar im Weserreport vom 04.09.2016) 

D ie Ergebnisse der hundertprozentigen Übernahme der Bremer Landesbank durch die NordLB sind klar, deren Bewertung jedoch umstritten. Zur Erinnerung: Die Bremer Landesbank ist einzig und allein an den faulen Krediten zur Schiffsfinanzierung gescheitert. In den anderen Aufgabenbereichen hat sie den Bankenplatz „Bremen und um zu“ gestärkt.

Der Verlierer dieser Übernahme ist klar: Im Bremer Haushalt wird zwar mit der Überweisung von 180 Millionen Euro aus Hannover der Kredit zum Wechsel von der stillen Einlage zur Kapitalbeteiligung mit 480 Millionen abgebaut. Kassenwirksam bleibt die Restschuld mit 300 Millionen. Die zu zahlenden Zinsen fehlen dem Landeshaushalt. Gegen diese Verlustrechnung steht die Übertragung der Beteiligungen der BLB an der Gewoba, der Brebau und der Bremer Lagerhausgesellschaft auf das Land Bremen. Übrigens haben sich die Verschwörungstheoretiker geirrt: Der Eigentumstitel an der BLG bleibt in Bremen und wird nicht über die NordLB in Niedersachsen gegen die Bremer Häfen eingesetzt werden.

Allerdings sind die Folgen der Übergabe des Gewobanteils mit 7,76 Prozent an das Land Bremen auch durch die Oppositionsparteien kaum verstanden worden. Als die Gewoba aus der Neuen Heimat herausgelöst wurden, hatten Klaus Wedemeier und Claus Grobecker 1986 eine gute Idee: Die Banken erhielten eine Sperrminorität mit derzeit 25,73 Prozent. Damit sollte der Einfluss über den Mehrheitseigner Land Bremen (heute 74,27 Prozent) eingeschränkt werden. Deshalb ist den Banken im Pool vertraglich das Recht zugestanden worden, beim Rückzug einer Bank deren Anteile zu übernehmen. Diese Sperrminorität hat der Gewoba zur Stärkung ihrer Wirtschaftlichkeit genützt.

Daher kann jetzt der Anteil aus dem BLB-Nachlass nicht dem Land Bremen zugeschlagen aber auch nicht an am Markt an Immobilienspekulanten verkauft werden. Eine bankeninterne Lösung ist machbar.

Nach diesem Debakel muss sich der Blick nach vorne richten. Die Standorte Bremen und Oldenburg sind gesichert. Es wird einen eigenständigen Vorstand und einen Aufsichtsrat geben. Die Personalvertretung wird eine wichtige Rolle spielen. Entscheidend ist jetzt der Erhalt der auch bisher erfolgreichen Bankenaktivitäten für die Regionalwirtschaft. Wenn der niedersächsische Finanzminister fordert, Doppelaufgaben zu Lasten der BLB abzubauen, dann muss er wissen: In einigen Aufgabenbereichen ist die BLB der Nord LB überlegen. Jetzt geht es darum, zukunftsfähige Arbeitsplätze an den beiden Standorten zu sichern.

Last modified: Dec 16, 2018