Griechenland: Das dritte Hilfsprogramm anpassen und ergänzen
Die negative Bilanz nach den ersten beiden Hilfspaketen mit einem Volumen von 280 Mrd. € für Griechenland kann nicht überraschen. Die gesamtwirtschaftliche Produktion ist seit 2010 um ein Viertel gesunken. Die Löhne sind über 30% gefallen, das reale Einkommen liegt auf dem Niveau von 2000. Die Arbeitslosigkeit hat sich bei 25% im Durchschnitt und für Jugendliche mit über 50% verfestigt. Die soziale Armut ist tief in die Mittelschichten hinein gewachsen. Die fiskalische Zielgröße der Rettungspolitik, der Anteil der gesamten Schulden am Bruttoinlandsprodukt, ist nicht gesunken, sondern wird wegen der starken Produktionseinbrüche nach 177,1 % im Vorjahr auf voraussichtlich 180,2 % in 2015 ansteigen. Die Ursachen dieser misslungenen Rettungspolitik gehen auf die Konditionierung der Finanzhilfen durch die Geberinstitutionen zurück: Finanzhilfen gibt es nur bei der Durchsetzung einer harten Austeritätspolitik. Dabei sind bisher über 90 Prozent der Finanzhilfen in die Finanzierung der zu tilgenden Altkredite geflossen. Einem „zirkulären Schneeballsystem“ vergleichbar wurden mit neuen Krediten alte, fällige Kredite finanziert. Da sich die Gläubigerstruktur verschoben hat, geht es vorrangig um die Ablösung von Krediten des Internationalen Währungsfonds, der Europäischen Zentralbank und anderer öffentlicher, bilateraler Kreditgeber. Aus den Finanzhilfen wurde praktisch kein frisches Geld zur Stärkung der Wirtschaft und Infrastruktur verfügbar gemacht. Während mit den Finanzhilfen nur die bisherigen Kreditgeber bedient wurden, ist als „Gegenleistung“ für diese Finanzhilfen eine durchgreifende Austeritätspolitik mit den Schwerpunkten aufoktroyiert worden: Schrumpfung der Staatsausgaben vor allem beim Personal, Lohnkürzungen und Verzichte im sozialen Bereich, Erhöhung vor allem der die Kaufkraft belastenden Mehrwertsteuer sowie erste Schritte zur Privatisierung strategisch wichtigen öffentlichen Vermögens.
Sozialer und ökonomischer Absturz durch die bisherigen Rettungspakete
Sicherlich war Griechenland vor dem Start der Rettungspolitik mit Finanzhilfen
von landesinternen, ökonomischen und fiskalischen Fehlentwicklungen geprägt. In der
sich zuspitzenden Krise zeigten sich auch die Konstruktionsfehler des Eurowährungssystems
im Maastrichter Vertrag von 1992, der auf eine wirtschaftsstrukturelle Stärkung der
ökonomisch schwachen Länder verzichtete und Hilfen in der Not nicht vorgesehen hatte.
Allerdings ist erst mit dem Anfang 2010 eingeleiteten Diktat Finanzhilfen gegen Austeritätspolitik
durch die Geberinstitutionen der ökonomische und soziale Absturz gleichsam über Nacht
ausgelöst und verschärft worden. Joseph Stiglitz, Ökonomienobelpreisträger aus den
USA zeigt zusammen mit vielen anderen kritischen Ökonomen auch in Deutschland, wie
die von Ressentiments („griechische Mentalität“) angetriebene Austertitätspolitik
zwangsläufig in eine Depressionsökonomie geführt hat. Während der Bedeutungsverlust
der Exportwirtschaft außerhalb des Tourismus nicht gebremst wurde, haben die durch
die Geldgeber verordneten „Gegenleistungen“ die Binnenwirtschaft massiv belastet.
Die Folge waren Steuerausfälle und steigende Krisenkosten. Immerhin musste der Internationale
Währungsfonds im Sommer 2013 zugegeben, die negativen Multiplikatorwirkungen dieser
Austeritätspolitik deutlich unterschätzt zu haben. Zuerst wurde davon ausgegangen,
dass die Streichung von 100 € im öffentlichen Haushalt die gesamtwirtschaftliche Produktion
durch den Ausfall staatlicher Nachfrage mit sich verstärkenden Wirkungen in die Wirtschaft
hinein nur um das 0,5fache reduzieren würde. Eine Untersuchung über die Sparrunde,
die mit dem ersten Hilfspaket von 2010 ausgelöst wurde, zeigte dagegen, dass das Bruttoinlandsprodukt
bis knapp zum 2fachen geschrumpft ist. Nach den ersten beiden Runden
Finanzhilfen zum Preis der öffentlichen Schrumpfmaßnahmen ist klar: Griechenland ist
aus eigener Kraft - schon gleich gar nicht - mit der Rückkehr zur Drachme in der Lage,
die tiefe Systemkrise zu überwinden. Damit ist die Rückkehr zur Schuldentragfähigkeit
nur mit einem klugen Sanierungsprogramm möglich.
Gesamtwirtschaftlich und bezogen auf die Staatsschuldenlast musste klar sein: Nach dem Ende der ersten beiden Hilfsprogramme wurde die Debatte auf die Alternative reduziert: Entweder wird ein drittes Hilfspaket aufgelegt oder aber der Grexit und damit die Wiedereinführung der Drachme wird unvermeidbar. Nach heftigem Streit wurde mit einem dritten Hilfsprogramm, das über ein Bruttovolumen von über 86 Mrd. € vom August 2015 bis Ende 2018 verfügen soll, der Grexit nicht nur wegen der unübersehbaren Risiken für Griechenland, sondern für das gesamte Eurosystem erst einmal vertagt.*) Allerdings ist ohne die massive Drohung mit dem Grexit die Ausrichtung des dritten Finanzierungsprogramms, das die negativen Erfahrungen mit den ersten beiden Hilfsprogrammen ignoriert, nicht zu verstehen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat mit seinem ökonomisch und europolitisch unsinnigen Hinweis auf einen zeitlich befristeten Grexit in einem „Nonpaper“ kurz vor der Einigung der Eurogruppe die Drohkulisse nochmals verstärkt. Die Absicht, auch damit eine aus dem bisherigen Versagen der eingeschlagenen Rettungspolitik folgende, fundamentale Neuausrichtung der Hilfe zur Sanierung Griechenlands zu verhindern, war erfolgreich. Das dritte Hilfsprogramm setzt den Kurs, neue Finanzhilfen durch weitere Maßnahmen staatlichen Schrumpfens zu Lasten der Gesamtwirtschaft und wachsender sozialer Armut, unerbittlich fort.
Letztlich ist das Programmziel, die vorurteilshaft gegeißelte „griechische Mentalität“ durch die individuelle und gesellschaftliche Ausrichtung an der Märkteentfesselung zu verdrängen, durchaus spürbar. Griechenland wurde als Preis für das dritte Hilfspaket ein massiver Teilverlust der parlamentarisch-demokratischen Souveränität zugemutet. In der Erklärung des EURO Gipfels vom 12. Juli 2015 heißt es: „Die Regierung muss die Institutionen zu sämtlichen Gesetzentwürfen in relevanten Bereichen mit angemessenem Vorlauf konsultieren und sich mit ihnen abstimmen, ehe eine öffentliche Konsultation durchgeführt oder das Parlament befasst wird.“ Dieser Souveränitätsentzug wird durch den Zwang belegt, weitere Kürzungen im Rentensystem, die Erhöhung der Mehrwertsteuer, die Flexibilisierung der Arbeitsmarktregulierungen, neu geordnete Produktmarktregulierungen sowie den Wechsel von staatlichem in privates Eigentum durchsetzen zu müssen.
Die erpresste Minimax-Strategie: Warum Tsipras das neue Austeritätsdiktat
dennoch unterschrieben hat?
Diese verstärkte Konditionierung der Bereitstellung des dritten Hilfspaketes
steht im kompletten Widerspruch zu den politischen Absichten der Tsipras-Regierung.
Das Syriza-Bündnis wurde von der überwiegenden Mehrheit mit dem Ziel gewählt, die
Austeritätspolitik, die die Vorgängerregierungen abgesegnet hatten, zu stoppen. Als
in den jüngsten Verhandlungen mit den Geberinstitutionen die unerbittliche Fortsetzung
der bisher erfolglosen Rettungspolitik unübersehbar wurde, wurde zur Stärkung der
Position der neuen griechischen Regierung ein Volksentscheid eingesetzt.
Mit einem überraschend starken Nein ist das Ziel der neuen Regierung, aus der
Austeritätspolitik auszusteigen, eindrucksvoll bestätigt worden. Wie konnte es dann
zur Unterschrift von Tsipras unter dieses Dokument der Eurogruppe kommen, mit dem
weitere soziale Opfer verordnet werden sollten? Sicherlich gibt es sehr unterschiedliche
Motive, mit denen dieser „Wortbruch“ zu deuten versucht wird. Der Vorwurf der Erpressung
und Unterwerfung liegt nahe. Eine genauere Analyse der Ergebnisse der Volksbefragung
lässt jedoch den zentralen Grund für die Unterschrift erkennen. Das Nein (Oxi), das
in der griechischen Sprache auch als Widerstand gegen Zwang und Einmischung verstanden
wird, wurde zwar durch den Willen, die neue Runde geplanter Austeritätsmaßnahmen zu
verhindern, geprägt. Zugleich ist damit übermächtig die Absicht, den Grexit zu vermeiden
und sich zur EU-Mitgliedschaft zu bekennen, ausgedrückt worden. Denn klar war, dass
mit einem schnellen Grexit auch der Rückzug der Europäischen Zentralbank (EZB) aus
den Notprogrammen für die griechischen Banken und damit der Zusammenbruch des gesamten
Geldsystems Realität geworden wäre. Im Fall der Wiedereinführung der Drachme rechnet
die Mehrheit der griechischen Bevölkerung nicht mit Wohlstand auf breiter Front, sondern
mit sozialer Armut und insgesamt viel stärkeren ökonomischen Belastungen. Eine aufblühende
Exportwirtschaft wird wegen der fehlenden Produktionsbasis nicht erwartet. Nach den
Erwartungen ist allerdings eine Inflation wegen der teuren Importe, die am Ende die
Binnenwirtschaft einbrechen ließen, gewiss. Überlagert werden die Ängste von einer
drohenden politischen Isolierung in einer geopolitisch unsicheren Region. Die Not
von Odysseus in der Meerenge zwischen zwei Felsen - auf dem einen hockt das drachenbezahnte
Monster Skylla und dem anderen das Untier Charybdis, das Meereswasser schluckt und
wieder ausspuckt - muss auch heute gemeistert werden. Das Ungeheuer Grexit konnte
gerade noch nur durch die Fortsetzung des neuen Monsters Austeritätspolitik umgangen
werden. Wegen der Ängste vor dem Zusammenbruch des Geldsystems und dem ansonsten angedrohten
Rauswurf aus dem Euroland sowie der folgenden politisch-ökonomischen Isolation sah
sich Tsipras gezwungen, den Pakt zu unterschrieben. Verstärkend wirkte das Nonpaper
aus dem Bundesfinanzministerium, das mitten in die Verhandlungen über das dritte Hilfspaket
am 10. Juli 2015 mit der Option des zeitlich befristeten Grexits („a time-out from
the
Eurozone“) von Wolfgang Schäuble ins Spiel eingebracht worden ist. Diese massiven
Grexitängste erklären die oftmals beschriebene „Unterwerfung“ gegenüber den Geld gebenden
Institutionen nach dem Motto: Lieber die Unterschrift als die schlechteste Option,
den Grexit. Daher kann die Kritik, die Tsipras an dem von ihm unterzeichneten Oktroy
übt, nicht überraschen. Er hat sein Dilemma klar formuliert: „Konservative Kräfte
in Europa wollen Griechenland weiter aus dem Euro werfen. Wir haben uns für einen
Kompromiss entschieden, der uns zwingt, ein Programm umzusetzen, an das wir nicht
glauben.“
Wegen der belastenden Wirkung dieser Austeritätsstrategie wird es immer wieder notwendige Versuche geben, die schlimmsten aufoktroyierten Belastungen zu reduzieren. Allerdings gilt das Arrangement innerhalb der Politik Finanzhilfen gegen massive Auflagen bei Beibehaltung des Geldsystems gegenüber dem Grexit als weitaus weniger bedrohlich. Alexis Tsipras hat sich bei der aufoktroyierten Entscheidung für das kleinere Übel Austeritätspolitik, das er allerdings immer wieder kritisieren wird, entschieden. Spieltheoretisch wird die Minimaxstrategie, also die Minimierung des Maximalverlustes, verfolgt.
Nach dieser Runde: Viertes Hilfspaket oder Grexit?
Dabei ist gewiss, das dritte Paket Finanzhilfen gegen Austeritätspolitik
kann, solange es nicht grundlegend reformiert wird, Griechenland nicht auf den Pfad
einer sich selbsttragenden Wirtschaft führen. Entweder wird nach 2018 ein viertes
Hilfsprogramm (vgl. zu den bisherigen drei Hilfspaketen die Tabelle) aufgelegt oder
Griechenland wird aus dem Euro mit der Wiedereinführung der Drachme ausgeschlossen.
Die Grexit-Gefahr bleibt so lange virulent, solange diese neue Runde an „Gegenleistungen“
im Rahmen der Austeritätspolitik durchgesetzt werden wird. Josef Stiglitz, der für
sein kritisches Werk dennoch mit dem Nobelpreis für Ökonomie ausgezeichnet wurde,
hat Recht:
Mit dieser neuen Runde wird in Griechenland die „Krise 2010 verschlimmert.“ Die Gründe
für das zu erwartende Scheitern des neuen Pakets Finanzhilfen gegen neoliberale Auflagenpolitik
sind:
- Kaum frisches Geld für die Wirtschafts- und Infrastruktur
Das vom August 2015 bis Ende 2018 mit einem Bruttovolumen vorgesehene
Hilfsprogramm aus dem „European Stability Mechanism“ (ESM) von mehr als 86 Mrd. €
fließt allein mit einem Anteil von 53,7% in die Ablösung von Darlehen und die Zahlung
ausstehender Zinsen. Weitere 30,6 % des Bruttovolumens werden zur Rekapitalisierung
und damit zur Rettung der Banken eingesetzt. So wurden zur Finanzierung der fälligen
Kredite beim Internationalen Währungsfonds und der Europäischen Zentralbank bereits
am 20. Juli 2015 insgesamt 7,19 Mrd. € über eine vorgezogene Brückenfinanzierung ausgegeben.
Der Abschluss über die Bedingungen des 3. Hilfsprogramms zwischen Griechenland und
den Geberinstitutionen stand unter dem Druck, den am 20. August 2015 mit 3,2 Mrd.
€ fälligen Kredit an die EZB zurückbezahlen zu können. Also, bisher sind die nur die
fälligen Kredite der beiden Institutionen ohne entlastende Wirkung für den griechischen
Haushalt bedient worden. Beim dritten Hilfsprogramm mit dem Gesamtvolumen von über
86 Mrd. € wiederholt sich das Dilemma: Abgesehen von 7 Mrd. € für den Abbau von Zahlungsrückständen
fließt aus dem dritten
Hilfsprogramm kaum „frisches Geld“, das zur Stärkung der Wirtschaftskraft und öffentlichen
Infrastruktur genutzt werden könnte.
- Neue Kaufkraftverluste vorprogrammiert
Mit den neu beschlossenen austeritätspolitischen Maßnahmen wird
die Binnenwirtschaft erneut belastet. Dazu einige Beispiele: Abgesehen von der notwendigen
Erhöhung des Renteneintrittsalters werden weitere Rentenleistungen gekürzt. Dazu gehört
auch die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge im Rahmen der Rentenversicherung von 4
auf 6%.
Hilfspakete für Griechenland
Mai 2010
1. Hilfspaket: 108 Mrd. € (IWF 30 Mrd. € / Euroschirm 78 Mrd.
€)
- ausbezahlt 73 Mrd. €
- überführt in das 2. Hilfspaket 35 Mrd. €
Mai 2012
2. Hilfspaket: 172 Mrd. € (IWF 28 Mrd. € / Euroschirm 144 Mrd.
€)
- überführt aus erstem Hilfspaket 35 Mrd. €
- ausbezahlt: 154 Mrd. €
- nicht verwendete Gelder für Bankenrettung 11 Mrd. €
Juli 2015
3. Hilfspaket: 86 Mrd. € (geschätzt 16 Mrd. € IWF/ 70 Mrd. €/Euroschirm)
- inklusive nicht verwendeter Gelder für Bankenrettung
Nach dem Start der Verhandlungen mit Griechenland wird deutlich, dass das Volumen über 90 Mrd. € wegen der ausgesprochen schlechten Wirtschaftslage erhöht werden muss.
Belastungen gehen auch von Änderungen der Mehrwertsteuer aus. Im griechischen Mehrwertsteuersystem
die Sätze: 6%, 13 % und 23%. Durch die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes für viele
Produkte und Dienstleistungen auf den Spitzensatz von 23% werden Mehreinnahmen von
einem Prozent am
Bruttoinlandsprodukt angestrebt. Das griechische Parlament hat als Erfüllungsgehilfe
der Auflagen den Mehrwertsteuersatz von bisher 13% auf 23% bei den meisten Lebensmitteln,
für Essen im Restaurant sowie bei öffentlichen Verkehrsmitteln (auch bei Bestattungen)
angehoben. Dabei ergeben sich vergleichbar dem deutschen Mehrwertsteuersystem etliche
Ungereimtheiten (Grillspieß beim Metzger 13 % jedoch erweitert mit Zwiebeln und Paprika
23%).
Wegen der ohnehin knappen Kosten-Preis-Kalkulation haben die meisten Anbieter noch
am Tag des Parlamentsbeschlusses die Mehrwertsteuer auf den Verbraucher überwälzt.
Wichtige Lebensmittelpreise, wie etwa Butter, sind deutlich im Preis gestiegen. Darüber
hinaus führt die Streichung der Abschläge bei der Mehrwertsteuer bei vom Festland
nur per Schiff oder Flug erreichbaren Inseln um 30% wegen der speziellen Transportkosten
dort zu deutlichen Preiserhöhungen, vor allem im Nahrungsmittelbereich.
- Krisenverschärfender Primärüberschuss
Zusätzlicher Druck, weitere Ausgabenkürzung vornehmen zu müssen, wird durch die Zielvorgaben
zu den Überschüssen beim Primärsaldo der öffentlichen Haushalte erzeugt. So sollen
noch in diesem Jahr Überschüsse durch die Einnahmen gegenüber den Ausgaben ohne Finanzierung
des Schuldendienstes gemessen am Bruttoinlandsprodukt von 1% erzielt werden. Festgeschrieben
ist, diese fiskalische Kennziffer bis 2018 schrittweise auf 3,5% am Bruttoinlandsprodukt
zu erhöhen. Verschärfend wirkt die Sanktionsregel: Werden diese Primärziele nicht
erreicht, erfolgt ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Entwicklung eine „quasi-automatische
Ausgabenkürzung“. Damit ist eine öffentliche Haushaltspolitik, die prozyklisch die
ökonomische Krise verschärft, vorprogrammiert. Paul Krugman, Träger des Nobelpreises
für Ökonomie, spricht von einer „monströsen Torheit“ Wichtig wäre es, die Haushaltspolitik
auf die Stärkung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auszurichten. Denn, wenn alle
sparen, werden Investitionen und Wirtschaftswachstum verhindert.
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Liste der bis zur zweiten Sitzung des griechischen Parlaments beschlossenen Auflagen durch das griechische Parlament
Sitzung am 16. Juli 2015
1. Realisierte Maßnahmen
- Straffung des Mehrwertsteuersystems auch durch Anhebung der
Mehrwertsteuersätze (Lebensmittel, Gastronomie, öffentliche Verkehrsmittel
von 13 % auf 23%)
- Erste Eckpunkte der Reform des Rentensystems (vor allem Anpassung
des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre)
- Umsetzung der Regeln des Fiskalpakts.
Sitzung am 22. Juli 2015
- Modernisierung des Justizsystems: Verabschiedung der Zivilprozessordnung
zur Kostensenkung durch Beschleunigung der Gerichtsverfahren;
Hauptsächlich betroffen sind Immobilienbesitzer, die mit Kreditraten im
Rückstand sind.
- Mit der Umsetzung der europäischen Bankenrichtlinie werden Spareinlagen
bis 100 000 € gesichert. Kunden mit höheren Geldeinlagen und Aktionäre der
Banken können jedoch in die Finanzierung von Sanierungslasten einbezogen
werden.
2. Wegen Widerstand vertagte Maßnahmen
- Deutliche
Beschränkung der Frühverrentung
- Abschaffung der Steuerprivilegien und Subventionen für Landwirte
(Subvention auf Dieselkraftstoff)
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- Deregulierungen am Arbeitsmarkt und auf den Produktmärkten
Festgeschriebene Deregulierungen am Arbeitsmarkt vor allem im Bereich künftig durchzusetzender
Massenentlassungen und flexibler Tariffindung dienen dem Ziel, die Lohnkosten noch
stärker zu senken. Armutslöhne nehmen zu und die Kaufkraft der Masseneinkommen sinkt.
Darüber hinaus finden sich unter dem Stichwort Öffnung der Produktmärkte umstrittene
Maßnahmen wie die Sonntagsöffnung der Geschäfte sowie zur Öffnung der bisher stark
regulierten Apotheken und Bäckerein.
- Verkauf von Staatsvermögen: Griechisches Monopoly
Die bereits im Juli 2011 mit wenig Erfolg durch die konservative Vorgängerregierung
eingeleitete Privatisierung öffentlichen Vermögens (über den „Hellenic Republic Asset
Development Fund“, HRADF) wird in der Agenda des dritten Hilfsprogramms verbindlich
festgeschrieben. Geplant ist ein Treuhandfonds für Anteilsverkäufe und komplette Privatisierungen
im Umfang von 50 Mrd. €. Dabei soll die Hälfte der Einnahmen für Bankenkapitalisierung
eingesetzt werden. Die verbleibenden 25 Mrd. sollen jeweils zur Hälfte für den Schuldenabbau
und Investitionen in Unternehmen und Infrastruktur genutzt werden. Auf der Agenda
stehen: Immobilien, vor allem auch Hotels, Ländereien, Inseln, Regionalflughäfen (FRAPORT
Frankfurt verhandelt bereits über den Kauf von rentablen 14 Regionalflughäfen), See-
und Yachthäfen, Anteile an der Telecomgruppe OTE, Wasserwerke, auch Trinkwasser,
Bahnunternehmen sowie der Strombetreiber ADMIE. Der Internationale Währungsfonds
hatte zusammen mit der EZB und der EU von Anfang an die Bundesregierung darauf hingewiesen,
dass die Realisierung von 50 Mrd. € völlig unrealistisch sei. Zu rechnen sei nur mit
1,5 Mrd. €. Bereits in der ersten Privatisierungsrunde, die 2011 gestartet wurde,
konnten bis Anfang 2015 nur 3 Mrd. € aus Privatisierungen erlöst werden.
Diese Privatisierungsoffensive ist nicht mit der Arbeit der Treuhandgesellschaft
(THA) in Deutschland im Zuge der Wiedervereinigung zu vergleichen. Die THA sollte
zuvor sozialistisches Staatseigentum privatisieren, sanieren oder am Ende liquidieren.
In Griechenland geht es um das übliche Staatsvermögen, das meistens monopolisiertem
Privatkapital innerhalb der Wettbewerbswirtschaft übereignet wird. Diese gigantische
Privatisierungskampagne, die Paul Krugman als „grundlosen Ausverkauf“ charakterisiert,
löst unterschiedliche Kritik aus:
- Da die Preise derzeit im Keller sind, droht auf diesen Käufermärkten mit
niedrigen Preisen ein Ausverkauf an Schnäppchenjäger. Deshalb wird auch das Zielvolumen
von 50 Mrd. € auf dem Privatisierungsfonds nicht zu erreichen sein.
- Bei der Auswahl der zum Verkauf stehenden Objekte kommt es zur Rosinenpickerei.
So plant der Flugbetreiber Fraport aus Frankfurt a. M. die 14 lukrativsten Regionalflughäfen
zu kaufen. Dagegen bleiben die 30 in Griechenland nicht rentablen Flughäfen im Staatseigentum
und belasten den öffentlichen Haushalt.
- Der griechische Staat verliert die Möglichkeit, sein oftmals strategisch wichtiges
Vermögen nicht mehr infrastrukturell und städtebaulich einsetzen zu können. Vor allem
durch die Privatisierung großer Strände und den Kauf von wichtigen Regionalflughäfen
droht die Gefahr einer Verdrängung der griechischen Bevölkerung (Ghettoisierung).
- Gegenüber eines einmaligen Vermögenserlöses, der großteils bei der Bankenrettung
und beim Schuldenabbau verpuffen, verliert der Staat dauerhaft eine Einnahmequelle
aus Vermögenseinkünften.
- Ordnungspolitisch kommt es zum Wechsel vom staatlichen Eigentum zum oftmals
monopolisierten Privatkapital. Beim Verkauf der 14 Regionalflughäfen durch den Flughafenbetreiber
von Frankfurt a.M. käme es zum Wechsel von griechischem Staatseigentum in die Hände
deutschen öffentlichen Vermögens. Gewinner wären das Land Hessen und die Stadt Frankfurt
a. M. , die mehrheitlich Eigentümer sind.
Mit dieser Privatisierungskampagne setzen die Geberinstitutionen unter Druck des deutschen Bundesfinanzministers auf die neoliberale Ideologie vom überlegenen (hoch konzentrierten) Marktwettbewerb gegenüber einem als prinzipiell ineffizient gescholtenen Staat, der deshalb enteignet werden soll. Dabei ist es der Staat, der immer häufiger angeschlagenen Konzernen zu Hilfe eilen muss. Schließlich gibt es viele Beispiele für effiziente, rentabel geführte Unternehmen, die im Staatseigentum sind. Die Formel lautet: Öffentliches Eigentum privatwirtschaftlich gemanagt („publicly owned privately managed”). Dem Staat werden dauerhafte Einnahmen gesichert und er behält die Möglichkeit, sein Eigentum infrastrukturell, regionalökonomisch und auch für die privatwirtschaftlich unrentable Daseinsvorsorge einzusetzen.
Der Ausbau des Privatisierungsfonds als Voraussetzung für das dritte Hilfspaket enthält eine spannende Idee zur Verwendung der Privatisierungserlöse. Während drei Viertel der erhofften Einnahmen der Rekapitalisierung der Banken (50%) sowie dem Schuldenabbau (25%) dienen, sollen 12,5 Mrd. € zur Finanzierung von Investitionen genutzt werden. Die hier versteckte Idee, frisches Geld für die Wirtschaft und Infrastruktur durch das Rettungspaket zu sichern, geht in die richtige Richtung. Allerdings ist dessen Koppelung an die Erlöse aus privatisiertem Staatseigentum nicht akzeptabel. Denn am Ende kann der Verlust durch misslungene Privatsierungen staatlichen Eigentums große Schäden anrichten, die selbst bei einer effizienten Nutzung der Investitionssumme nicht aufgefangen werden können. Sobald die geplante Privatisierung zur Jagd nach Schnäppchen missbraucht werden sollte und dem Staat Chancen zur infrastrukturellen Steuerung sowie zur langfristigen Erzielung von Vermögenseinkünften entzogen werden, sollte der Eigentumswechsel verhindert, jedoch die Effizienz der Staatsbetriebe erhöht werden.
Wie geht es weiter? Die Auflagenpolitik vorrangig am qualitativen Wirtschaftswachstum
und an der Beschäftigung ausrichten
Die bisherige Politik - Finanzhilfen gegen Schrumpfpolitik - ist eindeutig
gescheitert. Sollte Griechenland ohne wirksame Korrekturen buchstabengetreu am durchgesetzten
dritten Hilfspaket bis Ende 2018 festhalten müssen, dann wird der dritte Kauf von
Zeit erneut misslingen. Die Entscheidung, nach dem erneuten Scheitern doch die Drachme
einzuführen, würde nahezu unvermeidbar. Daher sollte dies mit dem dritten Hilfspaket,
gekaufte Zeit für eine an die
wirtschaftlichen Verhältnisse angepasste Reformpolitik, genutzt werden. Allerdings
stehen derzeit die Zeichen für eine angemessene Korrektur der Auflagenpolitik sehr
schlecht. Die Geberinstitutionen sind auf der Basis ihrer Beschlüsse wild entschlossen,
nicht aus den bisherigen Fehlern zu lernen. Die notwendige Erkenntnis des Scheiterns
ihrer bisherigen Politik wird durch den neoliberalen Schwur auf den handlungseingeschränkten
Staat blockiert. Dabei fühlen sich die Geberinstitutionen auch noch durch die bisherigen
Beschlüsse in Griechenland bestätigt. Allerdings sah sich das griechische Parlament
in seiner großen Mehrheit wegen der Grexit-Drohungen gezwungen, den Entscheidungen
der Geldgeber den Schein eines souveränen Willensaktes zu verleihen.
Gibt es einen Weg aus dem Dilemma zwischen der Einsicht in einen Kurswechsel und der Disziplinierungsdoktrin der Geldgeber? Verständlich ist der radikale Ruf nach einer alternativen Politik, in der die soziale und wirtschaftliche Entwicklung im Vordergrund steht. Angesichts der realen Machtverhältnisse haben berechtige Alternativen kaum eine Chance. Aus diesem Dilemma kann derzeit nur eine an den real-ökonomischen Verhältnissen ausgerichtete schrittweise Korrektur des Oktroys durch die Geberinstitutionen führen. Jede Maßnahme, die als propagierte „Reformpolitik“ umgesetzt werden soll, muss kritisch an der gesamtwirtschaftlichen und sozialen Wirkung ausgerichtet werden. Ein erstes Beispiel zeigt, wie der realistische Blick auf die aktuell schlechte Wirtschaftslage Griechenlands zu Korrekturen führt. Im Zuge des Starts in die Umsetzung des 3. Hilfspakets ist ein Korrekturbedarf des gesamten Volumens von 86 Mrd. € auf über 90 Mrd. € erkennbar geworden. Darüber hinaus haben im Zuge der operativen Ausgestaltung des neuen Hilfspakets die drei Institutionen (EZB, EU, IWF) für einen wichtigen Bereich eine Milderung der Einsparvorgaben angedeutet. Da die Wirtschaft erneut eingebrochen ist, muss das Ziel, im Primärhaushalt (ohne Finanzierung der Kredite) in diesem Jahr 1% des Bruttoinlandsprodukts und 3,5% bis 2018 zu erreichen, zurückgenommen werden. Denn durch die Einhaltung dieser Vorgaben würde die wirtschaftliche Entwicklung schwer belastet. Der Staat darf nicht mehr in die Rolle des Krisenbeschleunigers gezwungen werden. Die Defizit-Überschussentwicklung der öffentlichen Haushalte sollte durch die gesamtwirtschaftlichen Anforderungen bestimmt werden. Mit der Reduzierung von Defiziten aufgrund wirtschaftlicher Wachstumsschwäche werden diese in den nachfolgenden Runden nach oben getrieben.
Für das dritte Hilfsprogramm wird die in Griechenland gehasste Troika durch die Quadriga abgelöst. Neben der EZB, der EU, dem IWF ist jetzt auch der Rettungsfonds (ESM) dabei. Die Quadriga, symbolisiert durch das Vierergespann mit der Siegesgöttin Viktoria als Lenkerin auf dem Brandenburger Tor, sollte die neue Chance nutzen und ihre Arbeit auf folgende Ziele ausrichten:
Neues Schuldenmanagement: Nur auf der Basis eines langfristigen Schuldenmanagements in Griechenland lässt sich finanzieller Spielraum für den Aufbau der Infrastruktur und die Stärkung der Wirtschaftstruktur mit „frischem Geld“ gewinnen. In Griechenland ist der zeitliche Druck, ein drittes Hilfsprogramm auflegen zu müssen, einzig und allein durch die Fälligkeit der Kredite der EZB und des IWF zur Anschlussfinanzierung erzwungen worden. Es bedarf keines Schnitts bei den Schulden, die sich ohnehin mit über 80% auf die öffentlichen Kreditgeber konzentrieren. Alle Kreditverpflichtungen gegenüber den Geberinstitutionen sollten unverzüglich in den ESM- Rettungsfonds umgebucht werden. Dessen Abwicklung erfolgt bei niedrigen Zinszahlungen über einen Zeitraum von über 30 Jahren. Die jährlichen Leistungen des Schuldendienstes sollten grundsätzlich durch die Verknüpfung mit einer ökonomischen Leitgröße für die Zahlungsfähigkeit ökonomisch sinnvoll flexibilisiert werden. Ein Beispiel ist das Londoner Schuldenabkommen zur Abwicklung der deutschen Schulden im Februar 1953. Angestrebt wurde eine von der Zahlungsfähigkeit Deutschlands auf der Basis der Außenwirtschaftsbilanz abhängige Quote. In Griechenland könnte die jährliche Zahlung im Rahmen des Schuldendienstplans an die Entwicklung des Bruttoinlandproduktes von mindestens 2 % geknüpft werden. Lässt sich die Zuwachsrate von mindestens 2 % nicht erreichen, sollte der Schuldendienst ausgesetzt und bei über 2 % an die Wachstumsrate gekoppelt werden. Hermann Josef Abs, der für Deutschland das Schuldenabkommen von 1953 verhandelte, hat die Grundidee festgehalten: In den Dokumenten „heißt es, dass nicht durch Einschränkung des Handels, der Produktion, des Verbrauchs und nicht durch eine Austerity-Politik das Problem unserer Transferverpflichtungen gelöst werden kann.“ Während dieser Grundsatz des Londoner Schuldenmanagements Deutschlands Wirtschaftsexpansion ermöglichte, wird im Gegensatz dazu in Griechenland mit der Austeritätspolitik die ökonomische Basis der Zahlungsfähigkeit massiv eingeschränkt.
Auflagenpolitik kontrollieren: Jede einzelne Maßnahme etwa zur Streichung öffentlicher Ausgaben, der Erhöhung von Steuern sowie der Deregulierung der Arbeits-und Produktmärkte sollte auf ihre Wirkung gegenüber der wirtschaftlichen Entwicklung, den Arbeitsplätzen und dem Sozialsystem ideologiefrei und empirisch fundiert überprüft werden. Bei einem negativen Vorzeichen, das für Stärkung der Wirtschaftskrise, den Abbau von Arbeitsplätzen und wachsender sozialer Armut steht, ist die Maßnahme zu unterlassen. Die Beweispflicht liegt bei der Quadriga. Die Ergebnisse sind öffentlich zu machen. Dieser Vorschlag zielt angesichts der Machtverhältnisse auf eine iterative Korrektur der Austeritätspolitik innerhalb des Umsetzungsprozesses.
Frisches Geld: Aus der Anschlussfinanzierung von alten Krediten durch die Übernahme der neuen Kredite sollte unverzüglich ausgestiegen werden. Endlich muss „frisches Geld“ zum Aufbau von Wirtschaftsstrukturen auch in der industriellen Exportwirtschaft und zum ökologischen Umbau beschäftigungswirksam eingesetzt werden. Im Gegensatz zum chaotischen Prozess unter dem Regime der Drachme lassen sich diese auf jeden Fall erforderlichen Maßnahmen zur gesamtwirtschaftlichen Konsolidierung im Rahmen des Hilfsprogramms steuern. Dazu ist jedoch konzeptionelle Arbeit erforderlich. Derzeit liegen keine praktisch verwendbaren Konzepte zu diesem erforderlichen Strukturwandel auch zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen vor. Hier gibt es dringlichen Handlungsbedarf.
Der geplante Privatisierungsfonds sieht vor, 12,5 Mrd. € der erhofften Einnahmen für Investitionen in die Wirtschaft und Infrastruktur auszugeben. Abgesehen davon, dass diese Investitionsoffensive nicht an Erlöse aus der Privatisierung von staatlichem Vermögen, die an anderer Stelle zu schweren Belastungen führen kann, finanziert werden sollte, geht der Vorschlag in die richtige Richtung. Das gilt auch für die bis 2020 geplanten Fördergelder der EU im Umfang von 35 Mrd. €. Um die Programme auch realisieren zu können, sollte die EU auf die ansonsten übliche Kofinanzierung durch Griechenland in der Sanierungsphase verzichten. Auch hierzu ist ein wirtschaftstrukturelles Konzept erforderlich.
Auf der Basis dieser Vorschläge sowie der fortzusetzenden ausreichenden Sicherung des Bankensystems durch Notkredite der EZB und einem Sofortprogramm gegen soziale Armut bleibt die Aufgabe beim griechischen Parlament: Aufbau einer ausreichend mit Personal ausgestatten Modernisierung der Verwaltung sowie die Durchsetzung einer gerechten Steuerpolitik auch mit den Instrumenten der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Korruption.
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*) Bei den ersten Verhandlungen der Institutionen (EZB, EU, IWF, Rettungsfonds ESM) mit Griechenland zur Umsetzung des Hilfsprogramms wurde deutlich, dass wegen der schlechten Wirtschaftslage das Volumen auf über 90 Mrd. € erhöht werden muss.