Interview im DLF zum Bundeshaushaltsplan 2023
Unter der I-Krisentriade Infektion (Corona) / Intervention (russischer Angriffskrieg) / Inflation (durch die Energiekrise) überlagert von der Klimakrise würde die Einhaltung der Schuldenbremse krisenverschärfend wirken. Die jetzt getroffene Wahl zwischen Normalhaushalt und Sondervermögen mit insgesamt 360 Mrd.€ zu unterscheiden, weist den verfassungsrechtlich machbaren Ausweg. So schafft das Sondervermögen für den Doppel-Wumms mit 200 Mrd. € – der Wirtschafts-Stabilisierungs-Fonds – auf der Basis einer transparenten Rechnungslegung die Chance, die öffentliche Kreditfinanzierung vor allem für die ökonomische und soziale Überbrückung einzusetzen. Der damit angestrebte Erhalt wirtschaftlicher Substanz über die Krise hinweg sowie die soziale Abfederung sind die Benefits dieser öffentlichen Kreditfinanzierung. Wenn jetzt noch die Extrasteuer auf Übergewinne für die Energiewirtschaft dazukommt, dann stimmt das Finanzierungskonzept.
Dazu das Interview im Deutschlandfunk am 23.11.2022.