TTIP – Geplante transatlantische Entgrenzung auf dem Prüfstand
kurze Fassung erschienen in: Die TAZ vom 11.02.2014
Die geplante „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ zwischen den USA und der EU ist heftig umstritten. Das Kürzel TTIP (Transatlantic Trade- and Investmentpartnership) taucht bereits auf den Plakaten nicht nur der Globalisierungskritiker auf. Zwei Positionen stehen sich ziemlich unversöhnlich gegenüber. Die Befürworter eines entgrenzten Freihandels betonen die Wohlfahrtsgewinne für alle durch sinkende Preise, mehr an Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze. Die Kritiker dieser Globalisierung mit abgeschmolzenen arbeits- und verbraucherbezogenen, sozialen sowie ökologischen Mindeststandards befürchten den Machtgewinn internationaler Konzerne gegenüber dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Beschäftigten. Die modellhaft skizzierbaren Vorteile einer grenzüberschreitenden Liberalisierung der Märte durch den Abbau protektionistischer Hürden und damit sinkender Preise werden durchaus gesehen. In der Realität der international monopolistischen Konkurenz dominieren jedoch die einzelwirtschaftlichen Gewinninteressen zu Lasten breiter Wohlstandsgewinne.
Wie ist die erst einmal durch die EU ausgesetzte transatlantische Öffnung der Märkte zu bewerten? Gibt es zu dieser Globalisierung, die durch die Interessen der internationalen Konzerne zum Wegkonkurrieren von Mindeststandards vorangetrieben wird, eine Alternative?
Die Schwerpunkte der geplanten USA-EU-Märkteöffnung
Worum
geht es? Innerhalb der transatlantischen Megazone sollen die Regelungen von ausländischen
Investoren in deren Heimatland im Gastland gelten. Fallen die Standards im Heimatland
niedriger aus, dann müssen diese im Partnerland anerkennt werden. Der geplante Abbau
der Handelsbarrieren durch Zölle, Quoten und teure grenzüberschreitende Mehrfachkontrollen
steht auch auf der Agenda. Da sich die relevanten Zölle zwischen USA und EU durchschnittlich
in der EU auf 5,2% und in den USA auf 3,5% belaufen, ist abgesehen von wenigen höheren
Zöllen (EU- Agrarprodukte bis zu 205%, USA Textilien 42%, Schuhe und Leder 56%)
der Liberalisierungsbedarf vergleichsweise niedrig. Im Zentrum der Grenzöffnung stehen
vielmehr die sogenannten nicht tariflichen Handelshemmnisse. Dazu zählen politisch
gewollte Regulierungen zur Produktqualität und zu den Produktionsbedingungen. Die
Beispiele unterschiedlicher Standards reichen von Airbags über pharmazeutische Produkte,
Lebensmittel und unterschiedliche Produkthaftung. In der deutschen Diskussion dominieren
die Beispiele vom US-Export des hormonbehandelten Fleischs sowie der mit Chlor desinfizierten
Hühner. Würde das Zulassungsverbot in der EU aufgehoben, ist mit einem die Kosten
senkenden Angebot aus den USA zu rechnen. Wegen der dann nicht mehr geltenden EU-Qualitätsstandards
würde das US-Produkt zu niedrigen Preisen angeboten. Zu erwarten sei ein Wettbewerb,
innerhalb dessen die geschützten teueren Produkte in der EU verdrängt würden. Der
Preis für die billigeren Produkte wären die gesundheitlichen Risiken. Dieses Herunterkonkurrieren
von Produktstandards wird auch vor arbeitsrechtlichen, sozialen und ökologischen Mindestregulierungen
der Produktion nicht Halt machen. Ein Beispiel: Produkte mit niedrigen Preisen infolge
tariflich nicht geschützter Beschäftigter aus den USA drohen deutsche Güter und Dienstleistungen
auf der Basis von höheren Tarifabschlüssen zu verdrängen. Allerdings gerät die USA
auch in einigen Bereichen, in denen deren Regulierungen stärker als in der EU ausfallen,
unter den Druck, die Standards abzusenken (Bankensektor). Die strategisch handelnden
Großkonzerne werden unter dem Regime der monopolistische Konkurrenz ohne Grenzen am
Ende die binnenwirtschaftlich und regional agierenden kleinen und mittleren Unternehmen
massiv massiven Druck setzen. Wo bleiben die Verfechter einer dekonzentrierten, sozialen
Marktwirtschaft als Leitbild der Globalisierung?
Gemeinsame Interessen der internationalen Konzerne aus den USA und der
EU an der transatlantischen Marktöffnung
Die Kritik an dem geplanten
Abkommen über Freihandel und Investitionspartnerschaft fällt aus deutscher Sicht oftmals
recht einseitig aus (1). Es entsteht der Eindruck, als seien beispielsweise
die wichtigen Standards in den USA niedriger als in der EU. Mit der transatlantischen
Liberalisierung würden daher die hier geltenden Mindestanforderungen an die Produktion
und Produkte durch niedrige Herstellungskosten der US-Konzerne herunter konkurriert.
Durch diese unzulässige Reduktion auf unterregulierte USA-Märkte wird von den Zuständen
in der EU und der dort beheimateten Megakonzerne abgelenkt. Von der Harmonisierung
von Standards wollen Konzerne diesseits und jenseits des Atlantiks profitieren. Aus
der EU dominiert das doppelte Interesse: In den USA hinderliche Standards abzubauen
sowie den eigenen Markt vor USA-Investoren zu schützen. Zur wechselseitigen Suche
nach Handelsvorteilen der USA- sowie der EU-Unternehmen einige Beispiele:
- Im EU-Vergleich gelten in den USA deutlich höhere Standards bei der Arzneimittelzulassung
zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Um Zugang mit den eigenen Produkten
auf den USA-Märkten zu erhalten, fordern die europäischen Pharmariesen wie Merck in
Deutschland und Sanofi -Aventis in Frankreich deren Abbau. Aber auch die Pharmakonzerne
in den USA wollen vom Abbau der bisherigen Regulierungen auf ihrem Heimatmarkt profitieren.
- Nach der Finanzmarktkrise fallen in den USA gegenüber der EU die Regulierungen
der Banken und Investmentfonds deutlich strenger aus.
Allerdings sind ursprünglich noch schärfere Standards für Banken und Finanzmarktprodukte
geplant gewesen. Die Finanzmarktlobby hat erfolgreiche Arbeit geleistet. Wo am Ende
die Angleichung im transatlantischen Raum landet, ist am Ende wegen deren Übermacht
für die Mega-Finanzindustrie der USA nicht entscheidend.
- Auch die EU plant, Branchen aus der TTIP von vorneherein herauszuhalten.
So sollen die Filmindustrie, für deren Schutz sich vor allem Frankreich einsetzt sowie
die Agrarmärkte weiterhin abgeschottet bleiben. Dagegen setzt sich Frankreich für
die Abschaffung des Verkaufsverbots von Käse à la Roquefort mit Schimmelpilzen ein.
- In den USA ist wiederum das Interesse der US-Lebensmittelkonzerne groß,
den Zugang zum EU-Markt durch den Abbau von Regulierungen zum Schutz vor gesundheitlichen
Belastungen nutzen zu können. Dazu zählt der noch verbotene Export von chlorbehandelten
Hühnern sowie Hormonfleisch aus den USA. Dagegen sind die französischen Geflügelfarmen
längst dabei, die mit Chlor desinfizierten Hühner in die USA zu exportieren. Die Forderung
der US-Konzerne nach Marktzugang kommt jedoch auch den deutschen Hühnerbaronen und
Mega-Fleischproduzenten zugute. Der Druck auf die Liberalisierung zu Lasten der Gesundheitsstandards
steht auf deren Programm. Heute schon ist Schokolade mit genbehandelten Lebensmitteln
bei einem entsprechenden Hinweis auf der Verpackung zulässig. Der Druck deutscher
Konzerne, auch diese Auszeichnungspflicht zu Fall zu bringen, ist groß. Derzeit setzt
die Bundeskanzlerin die EU unter Druck, den Anbau von genmanipuliertem Mais auf deutschen
Feldern zuzulassen. Damit soll der Weg für umfassenden Gen-Anbau frei gemacht werden.
- Innerhalb der EU sowie der USA gerät durch das transatlantische Abkommen
auch der öffentliche Sektor ins Visier. Der Logik dieser Liberalisierung folgend,
soll den transatlantischen Unternehmen der Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen
erleichtert werden. In den USA gerät die derzeitige „Local Content“-Klausel, mit der
bei öffentlichen Aufträgen den dortigen Firmen Vorrang eingeräumt wird, ins Visier.
In der EU wird der Druck auf öffentliche Unternehmen im Bereich der Versorgung mit
öffentlichen Gemeingütern wie Wasser, Gesundheit und Bildung in Richtung Privatisierung
zunehmen.
- Zu den nichttarifären Handelshemmnissen zählen die unterschiedlichen
Anforderungen an Schadensersatzzahlungen im Rahmen der Produkthaftung. Da die Standards
in den USA vergleichsweise hoch sind, müssen beispielsweise deutsche Maschinenbauer
bei ihrem US-Geschäft hohe Rücklagen für Schadensersatzzahlungen aus der Produkthaftung
bilden. Da kommt das transatlantische Abkommen mit dem Ziel, durch Angleichung Standards
abzusenken, gerade recht.
Fazit: USA- und EU-Konzerne eint das Interesse, im transatlantischen Raum
die Regulierungsunterschiede zugunsten einer Harmonisierung auf niedrigerem Niveau
durchzusetzen. Getreu der neoliberalen Doktrin wird mit der Märkteliberalisierung
auf sinkende Kosten, die am Ende den Verbraucherinnen und Verbrauchen über niedrige
Preise weitergegeben werden soll, gesetzt. Die Wirklichkeit der monopolistischen Konkurrenz
zwischen international agierenden Unternehmen lässt eine umfassende Weitergabe der
Kostenvorteile über die Preise nicht erwarten. Der gewisse Preis sind demontierte,
gesellschaftlich gewollte Standards in der EU sowie in den USA.
Politische Regulierungen als „Investitionsbremsen“: Undemokratische
Schiedsgerichte richten (2)
Das geplante transatlantische
Abkommen geht jedoch über die Öffnung der tarifären und nicht-tarifären Hemmnisse
weit hinaus. Sprachlich auf Sympathiegewinn angelegt wird eine transatlantische „Investitionspartnerschaft“
hinzugefügt. Zum Schutze der ausländischen Investoren im Gastland wird zwischen der
„direkten“ und „indirekten“ Enteignung von ausländischen Investoren im jeweiligen
Gastland unterschieden. Während im direkten Fall der Staat ein Unternehmen enteignet,
fühlt sich ein Unternehmen durch die staatlich gewollte Einschränkung seiner Entscheidungsautonomie
„indirekt“ enteignet. So wird beispielsweise durch beschäftigungsbezogene, soziale
und ökologische Produktionsauflagen die Verfügungsgewalt über das unternehmerische
Eigentum bewusst politisch-demokratisch eingeschränkt. Als Klagetatbestand zählt auch
ein Politikwechsel, der zu Veränderung der bisherigen Geschäftsgrundlagen ausländischer
Konzerne führt. So sieht sich Vattenfall durch den deutschen Ausstieg aus dem Atomstrom
„indirekt enteignet“ und klagt deshalb gegen dieses Land auf Schadensersatz. Auch
in Deutschland räumte das Bundesverwaltungsgericht dem RWE-Konzern einen Schadensersatz
in dreistelliger Millionenhöhe für das Abschalten des AKW Biblis ein. Es ist durchaus
auch mit Schadensklagen wegen des Verbots von Fracking, mit dem Gas oder Flüssigkeiten
aus dem Gestein mit hohen Risiken für die Natur ausgepresst werden, zu rechnen. Die
Klage des US-Ölkonzerns „Lone Pine Ressources“ wegen des Verbots der Schiefergaserzeugung
durch die Provinz Quebec beläuft sich auf Schadensersatz in Höhe von 250 Mio. $.
Im Falle der „indirekten Enteignung“ sollen aus- und inländische Konzerne
in der EU und USA zumindest auf Schadenersatz klagen können. Dadurch wehren sich
privatwirtschaftliche Megainvestoren aus dem Ausland gegen nationalstaatliche bzw.
auf EU-Ebene demokratisch vereinbarte Produktionsregeln für Unternehmen. Wie heute
schon viele Konflikte zeigen, ist mit einer Flut von Prozessen zu rechnen. Im transatlantischen
Bündnis entscheidet jedoch nicht die nationale Gerichtsbarkeit oder die EU-Justiz
über die Klagen. Vielmehr sind eigenständige justizfreie Schiedsgerichte vorgesehen.
Der Logik dieser Schiedsgerichtsbarkeit zufolge stehen die Lohnfindung mit dem deutschen
Tarifvertragssystem, die Mindestlöhne, ja die unternehmerische Mitbestimmung unter
dem Verdacht, für die USA-Investoren ein „Investitionshemmnis“, gegen das geklagt
wird, zu sein. Notorische Kritiker dieser Regulierungen in Deutschland und der EU,
die sich mit ihrer Forderung nach neoliberale Marktentfesselung nicht durchsetzen
konnten, schöpfen große Hoffnungen auf diese Öffnung über den Umweg der transatlantischen
Marktöffnung.
Bei Lichte besehen führt der Schutz der ausländischen Megainvestoren
vor indirekter Enteignung zu einer Enteignung der nationalstaatlichen Demokratie.
Das zeigt sich an der geplanten Einrichtung von Schiedsstellen zur vorgesehenen Konfliktsregulierung.
Diese außerhalb des nationalen und internationalen Rechts stehenden Schiedsstellen
sollen mit einem Vertreter des betroffenen Konzerns, einem Repräsentanten des Staats
sowie einem neutralen Dritten gebildet werden. Hinzu kommt ein vernetztes System von
Rechtsanwaltsbüros. Die über 500 Schiedsstellen, die seit den letzten Jahren bereits
weltweit tätig sind, haben sich verselbständigt und dienen Investoren im aggressiven
Wettbewerb.
Versprochene Wohlfahrtseffekte vernachlässigbar
Selbst
der mit dem Thema wenig Befasste erkennt die großen Risiken dieser Liberalisierung.
Deshalb wird massiv versucht, die Wohlstand mehrenden Effekte durch höheres Wirtschaftswachstum
und mehr Arbeitsplätze herauszustreichen. Allerdings zeigen die vielen makroökonomischen
Studien im Auftrag der EU und der USA, dass selbst bei optimistischer Sicht die Wohlfahrtseffekte
extrem gering ausfallen. Das durch die EU-Kommission beauftrage Forschungsinstitut
„Center for Economic Policy Reseach“ (CEPR) kommt zu auffallend geringen Wachstums-
und Beschäftigungseffekten (3). Auf den Zeitraum von 15 Jahren hochgerechnet
wird der Langfristwachstumseffekt mit zusätzlichen 0,48 % Prozentpunkten (durchschnittlich
pro Jahr ca. 0,034) beim Bruttoinlandsprodukt in der EU. In den USA wird ein Produktionszuwachs
um 0,39 Prozentpunkte (Jahresdurchschnittlich 0,028) erwartet. Durch die im Zuge
des Abbaus von Standards reduzierten Produktkosten, die in Preissenkungen weitergewälzt
werden sollen, wird der Anstieg des realen Einkommens der privaten Haushalts im Durchschnitt
mit jährlich zusätzlich 500 € angegeben. In einer Studie der Bertelsmannstiftung
wird der Arbeitsplatzzuwachs in Deutschland in 15 Jahren auf 181.092 neue Jobs (pro
Jahr 12.935) geschätzt (4). Der Gesamtzuwachs fällt nach der makroökonomischen
Studie des Ifo-Instituts mit nur 68.590 neuen Jobs (pro Jahr 1.801) deutlich niedriger
aus. Bereits die unterschiedliche Bandbreite an Ergebnissen der Untersuchungen zu
den Wachstums- und Jobeffekten zeigt, dass hier eine große Schätzunsicherheit besteht.
Die Schätzbasis bei der CEPR-Studen bildet ein „angewandtes Gleichgewichtsmodell“,
dessen Veränderungen durch die Umsetzung der TTIP-Liberalisierungsmaßnahmen zu erfassen
versucht werden.
Dieses Gleichgewichtsmodell ist durch Vereinfachungen und unrealistische
Abstraktionen gekennzeichnet. Es werden systematisch die Verluste an Jobs durch die
Verdrängung bisheriger Produktion nicht angemessen erfasst. Schließlich steckt im
Zugewinn an gesamtwirtschaftlicher Produktion ein wichtiger Qualitätsverlust: Hormonbehandeltes
Fleisch verdrängt über den niedrigen Preis die bisher nach Gesundheitsanforderungen
regulierten Produkte. Quantitatives Wachstum geht mit Qualitätsverlusten für die Verbraucherinnen
und Verbraucher einher. Der Preis für die gesamtwirtschaftlich versprochenen Wohlfahrtseffekte
aus der transatlantischen Partnerschaft ist durch den damit erzeugten Qualitätsverlust
viel zu hoch.
Wer sind die Verlierer, wer die Gewinner?
Die Verlierer und Gewinner sind eindeutig zuordenbar. Verlierer sind
die Beschäftigten, die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Umwelt und der außerhalb
der Konkurrenz stehende öffentliche Sektor. Den Verlierern stehen einzig und allein
die multinationalen Konzerne als Gewinner gegenüber. Sie setzen auf allerdings riskante
riesige Absatzmärkte. Dazu gehört die Möglichkeit der grenzenlosen Direktinvestitionen
im transatlantischen Handels- und Investitionsraum. Die hier verfolgte einseitige
Interessenpolitik gegen soziale und ökologische Schutzrechte erklärt auch den Ausschluss
von Gewerkschaften, Verbraucher- und Umweltverbänden sowie anderer Nicht-Regierungsorganisationen
aus den Entscheidungszentren. Ihre Rolle ist auf das Anhörungsrecht reduziert. Mangelnde
demokratische Legitimation, Intransparenz und machtvolle Geheimnistuerei haben bisher
die Ent-scheidungsfindung geprägt. Die hoch offiziellen Beratungen werden von über
600 Vertretern der Wirtschaftslobby zusammen mit politischen Repräsentanten vorangetrieben.
Angestrebt wird also eine Globalisierung, bei der die Großinvestoren die Produkt-
und Produktionsbedingungen dominieren. Arbeitsbezogene, soziale und ökologische Standards
werden als Kostenfaktoren zu dezimieren versucht.
Globalisierung: Gestaltung statt Entfesselung der Märkte
Gegen diese Globalisierung unter dem Druck monopolistischer Konkurrenz steht das
politisch gestaltende Modell des fairen Handels und Investierens über die Grenzen
hinweg. Hier wird die Harmonisierung von Arbeits-, Sozial- und Umweltrechten auf hohem
Niveau für die Weltwirtschaft angestrebt. Die Schaffung einer Weltmarktordnung ist
höchst schwierig, jedoch unvermeidbar. In einem ersten Schritt sollten einheitliche
Mindeststandards, die von keinem Land unterschritten werden dürfen, festgelegt werden.
Die EU hat auch nach der massiven Kritik das Projekt gestoppt. Dieser
Stopp, den auch DIE GRÜNEN sowie die LINKE in Deutschland fordern, reicht jedoch nicht
aus. Das Projekt profitwirtschaftlicher Deregulierung der Weltmärkte, das vor allem
den Megakonzernen dient, schafft schwerwiegende Belastungen bis hin zu Demokratiedemontage.
Den vernachlässigbaren gesamtwirtschaftlichen Schäden steht der Zugewinn aus der Weiterentwicklung
des Welthandels zur Steigerung der ökologischen, gesundheitsbezogenen, sozialen und
beschäftigungsorientierten Qualität in allen Ländern gegenüber. Die transatlantische
Handels- und Investitionspartnerschaft verdient das Schicksal des „Multilateralen
Investitionsabkommen“ (MAI). Der Versuch der OECD von 1996, mit einem Abkommen zum
Schutz der profitablen Investoren nationalstaatlich demokratisch legitimierte und
international gesetzte Regelungen bis hin zur Mitbestimmung zu demontieren, ist erfolgreich
gescheitert.
________________________________
1 Zu den nachfolgenden Beispielen der Interessen aus den USA und der EU hat
mich die Kritik von Roland Berger in den „Nachdenkseiten“ vom 13.02.2014 :
http://www.nachdenkseiten.de/?p=20685
2 Die Einrichtung bilateraler „Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS) gibt es schon seit vielen Jahrzehnten. Bereits 1959 hatte Deutschland mit Pakistan ein Investitionsschutzabkommen abgeschlossen. Bis heute werden über 130 bilaterale Verträge zum Schutze deutscher Investoren gezählt.
3 Kurzfassung der Studie vorgelegt von der European Commission “Transatlantic
and Investment Partnership – The Economic Analysis explained”:
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2013/september/tradoc_151787.pdf
Basis: J. Francois et al (2013) Reducing Transatlantic Barriers to Trade and
Investment (Centre for Economic Policy Research im Auftrag der EU-Kommission.
4 G. Felbermayr et al (2013), Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (THIP). Wem nutzt ein transatlantisches Freihandelsabkommen (Studie im Auftrag der Bertelsmannstiftung )